Gründung eines rechtsfähigen Vereins

(SDW Rems-Murr e.V.)


Die Gründungsversammlung des SDW-Kreisverbands Rems-Murr fand am Freitag, dem 24. März 2017 in Sulzbach an der Murr statt. Damit wurde beschlossen, den SDW-Kreisverband Rems-Murr in das Vereinsregister eintragen und damit zum rechtsfähigen Verein erklären zu lassen.

 

Nach Einführung mit Erläuterung der Gründe dieses Schritts durch den Vorsitzenden Dr. Gerhard Strobel wählte die Gründungsversammlung den Stellv. SDW-Landesvorsitzenden BM a.D.  RA Ulrich Burr zum Versammlungsleiter.

Ulrich Burr erläuterte den Satzungsentwurf bzw. die Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung Paragraf für Paragraf.

Die Gründungsversammlung beschloss die Satzung daraufhin einstimmig. Alle Mitglieder unterzeichneten die Satzung.

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Satzung SDW KV Rems-Murr
2-SDW-SATZUNG Kreisverband Rems-Murr 201
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Anschließend wählten die Gründungsmitglieder jeweils einstimmig den Vorstand in folgender Zusammensetzung:

Vorsitzender:  BM a.D.  Dr. Gerhard Strobel

Stv. Vorsitzender: FDir a.D. Helm-Eckart Hink

Stv. Vorsitzende: Astrid Szelest

Schatzmeister:  KSK-Direktor a.D. Horst Baßmann

Schriftführerin:  Sibylle Völker

Beisitzer

BM Reinhold Sczuka

Hans Schmid

Hermann Witzig

Andreas Döz

Uwe Hiller

BM Jörg Hetzinger

BM Michael Segan

BM Dieter Zahn

Rechnungsprüfer

Kurt Eisenmann

Philipp Polosek

SDW-Vorstand / Kassenprüfer  2017-2021 (v.l.): Dr. Gerhard Strobel, Philipp Polosek, Sibylle Völker, Andreas Döz, Uwe Hiller, Horst Baßmann, Astrid Szelest, Michael Segan, Hans Schmid, Kurt Eisenmann, Helm-Eckart Hink, Hermann Witzig
SDW-Vorstand / Kassenprüfer 2017-2021 (v.l.): Dr. Gerhard Strobel, Philipp Polosek, Sibylle Völker, Andreas Döz, Uwe Hiller, Horst Baßmann, Astrid Szelest, Michael Segan, Hans Schmid, Kurt Eisenmann, Helm-Eckart Hink, Hermann Witzig

 

Ferner beschloss die Gründungsversammlung, den gewählten Vorstand

  1. zu beauftragen, die Formalitäten des Antrags auf Eintragung in das Vereinsregister zu erledigen.
  2.  vorsorglich zu ermächtigen, notwendige Änderung der Satzung in eigener Verantwortung vorzunehmen, sollten aufgrund von Beanstandungen des Registergerichts oder des Finanzamtes Änderungen der Satzung notwendig werden.
  3. zu beauftragen, das Vermögen des seit 1990 bestehenden, nichtrechtsfähigen Vereins Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Kreisverband Rems-Murr auf den eingetragenen Verein gleichen Namens zu übertragen.

Hintergründe der Gründung eines rechtsfähigen Vereins

Der SDW-Kreisverband Rems-Murr wurde 1990 als nichtrechtsfähige Unterorganisation des SDW-Landesverbands Baden-Württemberg im Rems-Murr-Kreis gegründet, um die Ziele nach §2 unserer Satzung zu verfolgen, "regional für den Schutz, und die Erhaltung eines gesunden und leistungsfähigen Waldes sowie einer vielgestaltigen Landschaft einzutreten und die Beziehungen der Menschen zu Wald und Umwelt zu fördern und zu stärken". Dieses Ziel ist gerade heute wichtiger denn je, denn wir wollen einer Entfremdung der Menschen von Wald und Natur entgegenwirken und insbesondere unseren Beitrag in der Umweltbildung leisten.

 

Nach 27 Jahren möchte sich die SDW Rems-Murr nun um die eigene Anerkennung als rechtsfähiger Verein beim Registergericht Stuttgart und um die Anerkennung als selbständiger gemeinnütziger Verein bemühen. Dies hat mehrere Gründe:

  • Der Kreisverband ist nach Eintragung ins Vereinsregister eine selbständige juristische Person.
  • Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörde ist er in der Lage, sich selbständig um Spenden- / Sponsorengelder zu bemühen und Spendenbescheinigungen auszustellen, um damit seine Wirkungsmöglichkeiten auszudehnen und waldpädagogische Projekte zu finanzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, dass sich der Kreisverband bei der Umsetzung des waldpädagogischen Konzepts des geplanten "Waldhaus Urbach" einbringt.
  • Gleichzeitig unterwirft er sich damit einer regelmäßigen steuerlichen Überprüfung der Gemeinnützigkeit.
  • Aus rechtlicher Sicht hat die Rechtsfähigkeit den Vorteil der so genannten Organhaftung. Dies bedeutet, dass Vorstand und Mitglieder gesetzlich vor den Risiken einer vertraglichen Haftung geschützt sind, was beim nichtrechtsfähigen Verein nicht der Fall ist.

Die Erlangung der Rechtsfähigkeit und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ändern nichts an unserer verbandlichen Ausrichtung, an unseren Zielen und Inhalten. Gleichwohl haben wir bei dieser Gelegenheit die Satzung überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.

 

Wenn Sie sich inhaltlich mit unserem Kreisverband beschäftigen möchten, so lesen Sie hier über unsere Zielvorstellungen, unsere Schwerpunkte, die Vorteile einer Mitgliedschaft sowie den Mitgliedsbeitrag und natürlich Infos über den Wald und die Waldpädagogik, über unser Jahresprogramm und unsere Verbandsgeschichte.